Anleinpflicht und hundefreie Plätze

Hundefreie Wege und Plätze, an denen Anleinpflicht besteht, sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet. In den Gemeinden gilt die Anleinpflicht an den Seepromenaden und in den Zentren (außer in der Stadt Tegernsee). Hundefreie Zonen sind unter anderem Kinderspielanlagen, Sportplätze, Friedhofsplätze, Liegeplätze, Beachvolleyball- und Fußballplätze und Weideflächen. Im Winter sind Hunde auf den Langlaufloipen und Skipisten aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

 

Die folgenden Gemeinden weisen weitere Plätze als "hundefrei" aus: 

Kreuth: Es gibt einen hundefreien Weg auf der Ostseite der Weissachauen von Weissach bis zum Zentrum Kreuth und auf der Westseite vom Zentrum Kreuth bis Wildbad Kreuth. Sollten während des Almbetriebs die Weidetiere auf den Hund zukommen, empfiehlt es sich ihn von der Leine zu befreien und die Tierherde weiträumig zu umgehen.

Bad Wiessee: Zu den hundefreien Plätzen gehören die so genannten gärtnerisch gestalteten Flächen entlang öffentlicher Verkehrsflächen, die Bade- und Liegewiese des Freibades in Abwinkl und der Kurpark in Abwinkl.

Rottach-Egern: Hundefreie Zonen sind in der Gemeinde Rottach-Egern das See- und Warmbad, der Eisplatz in Enterrottach, der Kur- und Kongresssaal und das Kutschen-, Wagen- und Schlittenmuseum. Außerdem herrscht vom 1.Mai bis zum 30. September ein Hundeverbot auf den Bade- und Liegewiesen auf dem Freibadgelände "Schorn".

Tegernsee: Auf der Nordseite des Rottach-Dammweges (zwischen Grundstück Fl.Nr. 119512 und der Tuftenbrücke) ist der Vierbeiner anzuleinen. Eine weitere hundefreie Zone besteht auf dem gesamten Point-Gelände.

Blindenführhunde sind davon ausgenommen.