Hund am Strand, © Photo by Daniil Lebedev on Unsplash

Listenhunde

Umgang mit Kampfhunden

Wenn Sie vorhaben mit einem Kampfhund, einem sogenannten Listenhund, Urlaub im Tegernseer Tal zu machen, sind folgende Regelungen zu beachten.
 

Was ist ein Listenhund?

Listenhunde werden laut der Verordnung des Bayerischen Staatsministerium des Innern in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Hunde der Kategorie I werden grundsätzlich als Kampfhunde eingestuft. Dazu gehören die Hunderassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu, sowie deren Kreuzungen.
  • Folgende Hunderassen gehören zur Kategorie II: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.
  • Darüber hinaus werden auch Hunde als Kampfhunde eingeordnet, deren Ausbildung das Ziel hat, die Aggressivität zu steigern
     

Halten/Mitnahme von Listenhunden

Bitte wenden Sie sich stets an das zuständige Ordnungsamt, bevor Sie Ihren Listenhund mit in den Urlaub nehmen.

Die folgenden Bestimmungen gemäß der Verordnung des Bayerischen Staatsministerium des Innern gelten für alle Talgemeinden und müssen der jeweiligen Gemeinde vorgelegt werden. Die Erlaubnis zum Mitführen eines Listenhundes obliegt der Gemeinde.

Für die Haltung von Hunden der Kategorie I ist eine Haltererlaubnis nötigt. Diese erhält der Hundebesitzer durch den Nachweis folgender Kriterien:

  • Zuverlässigkeit durch die Vorlage eines Führungszeugnisses
  • Berechtigtes Interesse an der Haltung des Hundes muss vorliegen
  • Der Hund darf keine Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz darstellen (bestandener Wesenstest).

Hunde der Kategorie II gelten nicht als Kampfhunde, wenn der Besitzer ein so genanntes „Negativzeugnis“ erteilt bekommt. Hier wird durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist.
 

Weitere Regelungen

Wir bitten Hundebesitzer von großen Hunden und Listenhunden Rücksicht auf ihre Mitmenschen zu nehmen. Hunde dieser Kategorien sind nicht auf und in der Nähe von Kinderspiel- und Sportplätzen zugelassen!

Zu den großen Hunden zählen Hunde mit einer Schulterlänge von mindestens 50 cm. Dazu gehören auch ausgewachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Dobermann, Deutsche Dogge, Boxer und Rottweiler.

In den Gemeinden Gmund, Kreuth und Rottach-Egern müssen große Hunde und Listenhunde an einer max. 120 cm langen Leine geführt werden.
 

Hunde im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Bitte beachten Sie, dass Listenhunde in öffentlichen Verkehrsmitteln wie bei der Schifffahrt Tegernsee, dem RVO und der BOB nicht erlaubt sind.

Ansprechpartner der jeweiligen Gemeinde:

Gmund a. Tegernsee
Gemeinde Gmund a.Tegernsee - Pass- und Gewerbeamt, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kirchenweg 6
83703 Gmund

Tel: +49 8022 7505-0
Fax: +49 8022 7505-20
E-Mail: info@gmund.de

Stadt Tegernsee
Stadt Tegernsee - Leiter der Hauptverwaltung

Hausanschrift
Rathausplatz 1
83684 Tegernsee

Postanschrift
Postfach 1451
83682 Tegernsee

Tel: +49 8022 1801-0 (24)
Fax: +49 8022 1801-22
E-Mail: rathaus@tegernsee.de

Bad Wiessee
Gemeinde Bad Wiessee - Ordnungsamt

Hausanschrift
Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

Postanschrift
Postfach 109
83704 Bad Wiessee

Tel: +49 8022 8602-0 (28)
Fax: +49 8022 8602-50
E-Mail: gemeinde@bad-wiessee.de

Rottach-Egern
Gemeinde Rottach-Egern - Hauptverwaltung, Geschäftsleitung
Nördliche Hauptstraße 9
83700 Rottach-Egern

Tel: +49 8022 6713-0 (22)
Fax: +49 8022 6713-29
E-Mail: rathaus@rottach-egern.de

Kreuth
Gemeinde Kreuth - Amt für Sicherheit und Ordnung
Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth

Tel: +49 8029 18-0  (38)
Fax: +49 8029 18-41
E-Mail: rathaus@kreuth.de