Hecht, © Adobe Stock

Natur schützen und erhalten

Der Tegernsee beheimatet eine Vielzahl von Brutvögeln und seltenen Tieren, die im ufernahen Gewässer ihre Rückzugsorte haben. Baden, schwimmen und tauchen Sie daher nur an den dafür vorgesehenen und entsprechend ausgewiesenen Plätzen. Unterlassen Sie das Füttern von Enten und anderen Wasservögeln mit Brot. Das enthaltene Salz sowie Hefe und Zucker können für die Tiere tödlich sein. Sie wollen den Erhalt der Natur unterstützen? Im Folgenden finden Sie nützliche Informationen.

 

SCHUTZZONEN

Zum Erhalt der heimischen Flora und Fauna stehen die mit gelben Bojen markierten Bereiche sowie die Ringseeinsel unter besonderem Schutz. Das Betreten, Schwimmen und Befahren der Bereiche ist per Tegernseeschutzverordnung untersagt. Dies gilt auch und insbesondere für Hunde. Diese Gebiete sind Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und daher besonders schutzwürdig.

  • Halten Sie ausreichend Abstand von mindestens 300 Metern zu Wildtieren. Sie können diese durch Aufschrecken gefährden.
  • Füttern Sie keine Wildtiere. Dadurch wird das natürliche Verhalten der Tiere gestört. Ratten, Marder und Gänse vermehren sich unkontrolliert. Kot und überschüssige Essensreste verschmutzen das Wasser und fördern das Wachstum unerwünschter Bakterien.
  • Beachten Sie die Ruhezeiten der Tiere. Vermeiden Sie Lärm und grelles Licht, besonders in den Abend- und Nachtstunden. Störungen gefährden unter Umständen den Fortbestand von Arten.
  • Vermeiden Sie Müll und nutzen Sie die zahlreichen Mülleimer.

 

HINWEISE FÜR HUNDEHALTER

  • Nehmen Sie Hunde auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen an die Leine.
  • Ausgewiesene Badestrände, Kinderspielanlagen, Liege- und Sportplätze sind hundefreie Bereiche. Ein Hundeverbot gilt auf der gesamten Naherholungsanlage Point der Stadt Tegernsee.
  • Am Tegernsee gibt es drei ausgewiesene Hundestrände (siehe Karte). Dort dürfen Hunde frei an Land und im Wasser toben.
  • Entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners in den vorgesehenen Mülleimern. Hundekot gefährdet die Gesundheit von Wildtieren.

 

HINWEISE ZUM BOOTSBETRIEB AUF DEM TEGERNSEE

  • Nicht genehmigungs-, zulassungs- und kennzeichnungspflichtig sind Boote ohne Maschinenantrieb bis 9,20 m Länge, die keine Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen besitzen. Die Kajüthöhe darf 1,20 m nicht überschreiten.
  • Zulassungspflichtig sind Elektromotorboote, sämtliche Segelfahrzeuge mit Hilfsmotor und/oder eingebauten Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen.
  • Das Kennzeichen wird vom Landratsamt Miesbach erteilt. Nicht zulassungsfähig sind Verbrennungsmotoren.
  • Mit einem Segelboot mit Motor oder Elektroboot bis 1 kW kann einmal pro Jahr eine Gästegenehmigung erteilt werden. Sie ist auf maximal drei Wochen befristet.
  • Zuständig für Genehmigungen und Zulassungen ist das Landratsamt Miesbach Fachbereich Wasser, Abfall und Bodenschutz.